Zinsgünstige Darlehen des Landes NRW — Förderung Neubau
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet über die Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) ebenfalls zinsgünstige und langfristige Darlehen an. Da es sich hierbei um öffentliche Mittel handelt, können diese nur von Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, beantragt werden.
Zinsgünstige Darlehen für den Bau oder Kauf von neuen oder gebrauchten Immobilien zur Selbstnutzung.
Lassen Sie bei jeder Finanzierung grundsätzlich die Prüfung auf Fördermittel vornehmen. Zu viele Haushalte erwerben Wohneigentum ohne Fördermittel prüfen zu lassen und zahlen dann über Jahre und Jahrzehnte zuviel.
Wer wird gefördert?
Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und
— mindestens ein Kind haben oder
— zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger (Grad der Behinderung mindestens 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.
Wichtig: Entscheidend für die genaue Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde.
Wie hoch ist die Förderung:
Das Darlehen für die Förderung selbst Wohneigentumsb.trägt je nach Kostenkategorie der Gemeinde (K1 bis K4):
a) in Kommunen Kostenkategorie K1
Einkommensgruppe A 96.000 Euro
Einkommensgruppe B 57.000 Euro
b) in Kommunen der Kostenkategorie K2
Einkommensgruppe A 111.000 Euro
Einkommensgruppe B 66.000 Euro
c) in Kommunen der Kostenkategorie K3
Einkommensgruppe A 143.000 Euro
die Einkommensgruppe B 85. 000 Euro
d) in Kommunen der Kostenkategorie K4
Einkommensgruppe A 177.000 Euro
Einkommensgruppe B 106.000 Euro
zuzüglich
Familienbonus 23.000 € je Kind oder je schwerbehinderter Person (soweit nicht bereits als Kind berücksichtigt),
11.500 € Zusatzdarlehen, wenn das Objekt barrierefrei errichtet wird.
Auf Antrag kann ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 10 % des gesamten Darlehens gewährt werden.
Ergänzungsdarlehen
Zur Deckung der Gesamtkosten kann in Verbindung mit den Förderdarlehen auf Antrag ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von 2 000 Euro bis maximal 50 000 Euro gewährt werden.
Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Die Tragbarkeit muss auf Dauer gesichert erscheinen.
KfW Effizienzhaus
Programm 297, 298
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