Finanzierung

Sie haben den Traum vom eigenen Haus – wir die Finanzierung

Öffentliche Wohnbauförderung

Zinsgünstige Darlehen des Landes NRW — Förderung Neubau

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet über die Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) ebenfalls zinsgünstige und langfristige Darlehen an. Da es sich hierbei um öffentliche Mittel handelt, können diese nur von Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, beantragt werden.

Zinsgünstige Darlehen für den Bau oder Kauf von neuen oder gebrauchten Immobilien zur Selbstnutzung.

Lassen Sie bei jeder Finanzierung grundsätzlich die Prüfung auf Fördermittel vornehmen. Zu viele Haushalte erwerben Wohneigentum ohne Fördermittel prüfen zu lassen und zahlen dann über Jahre und Jahrzehnte zuviel.

Wer wird gefördert?
Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und

— mindestens ein Kind haben oder
— zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger (Grad der Behinderung mindestens 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.

Wichtig: Entscheidend für die genaue Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde.

Beantragung

Wie hoch ist die Förderung:

Das Darlehen für die Förderung selbst Wohneigentumsb.trägt je nach Kostenkategorie der Gemeinde (K1 bis K4):

a) in Kommunen Kostenkategorie K1
Einkommensgruppe A 96.000 Euro
Einkommensgruppe B 57.000 Euro
b) in Kommunen der Kostenkategorie K2
Einkommensgruppe A 111.000 Euro
Einkommensgruppe B 66.000 Euro
c) in Kommunen der Kostenkategorie K3
Einkommensgruppe A 143.000 Euro
die Einkommensgruppe B 85. 000 Euro
d) in Kommunen der Kostenkategorie K4
Einkommensgruppe A 177.000 Euro
Einkommensgruppe B 106.000 Euro

zuzüglich

Familienbonus 23.000 € je Kind oder je schwerbehinderter Person (soweit nicht bereits als Kind berücksichtigt),
11.500 € Zusatzdarlehen, wenn das Objekt barrierefrei errichtet wird.

Auf Antrag kann ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 10 % des gesamten Darlehens gewährt werden.

Ergänzungsdarlehen
Zur Deckung der Gesamtkosten kann in Verbindung mit den Förderdarlehen  auf Antrag ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von 2 000 Euro bis maximal 50 000 Euro gewährt werden.

Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Die Tragbarkeit muss auf Dauer gesichert erscheinen.

KFW Förderung

KfW Effizienzhaus

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Programm 297, 298

Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen

  • Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Klimafreundlicher Neubau – Kommunen

ZUSCHUSS

Programm 498, 499

Mit Zuschuss energieeffizient und nachhaltig bauen

  • Zuschuss bis zu 12,5 % Ihrer Kosten
  • für Wohn­gebäude und Nicht­wohn­gebäude
  • bei Neubau und Erstkauf

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